Der Inhaber des Fachausweises im Finanz- und Rechnungswesen kann eine Leitungs- oder qualifizierte Sachbearbeiterfunktion im gesamten Aufgabenbereich des Finanz- und Rechnungswesens übernehmen. Mögliche Einsatzgebiete sind:
- Leiter Rechnungswesen
- Kaufmännischer Leiter
- Treuhänder
Die Berufsprüfung soll der Wirtschaft und Verwaltung die Auswahl ausgewiesener Fachleute des Finanz- und Rechnungswesens erleichtern.

